bvfk-newsletter-header

BVfK – Wochenendticker 28. März 2020

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Mit neuen Ideen und Konzepten durch die Krise:

- Heute geöffnet! Verkauf nur an Gewerbekunden!
- Internet-Shopping ohne Risiko!
- Home-Shopping – wir stellen Ihnen Ihr Traumauto zwecks genauerer Besichtigung und Probefahrt unverbindlich vor die Haustür.
- Traumauto sofort kaufen - 80% erst nach der Krise bezahlen.

Automobilwoche: Junge Menschen steigen aufs Auto um.

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

6 SEO-Tipps: Jetzt Chancen im Online-Business nutzen und die eigene Seite optimieren

Santander – Wir sind weiter für Sie da!

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Die Angst vor dem Widerruf: Fernabsatzverträge in Zeiten von Corona

Zulassungsbeschränkungen für Fahrzeuge mit Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV: Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen legen starre Grenzen fest

Termine

Verschoben: Großer BVfK-Jubiläumskongress (vorrausichtlich 1. Mai 2021)

Ausweichtermin: 13. Deutscher Autorechtstag vom 28. - 29. September 2020

Abgesagt: E.A.I.V.T. International Markets Congress 2020 in Athen (ursprünglich 18. - 20. Juni 2020)
Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

in Zeiten besonderer Herausforderungen und Krisen ist ein Unternehmerverband in vielfacher Hinsicht gefordert. Es gilt zeitnah alle wichtigen rechtlichen Informationen zu vermitteln, Fragen zu beantworten, bei der Lösung von Problemen zu helfen und möglichst viel Unterstützung aus allen Richtungen zu organisieren. Dies möglichst mit der Sorgfalt und Umsicht eines Arztes, der zu verhindern versucht, dass seine Patienten auf die Intensivstation müssen.

Ja, es geht tatsächlich vielfach ums Überleben und die Situation könnte in vielen Bereichen des Einzelhandels und den damit verbundenen Geschäftspartnern kaum dramatischer sein. Wenn eine große deutsche Brauerei meldet, dass sie in den letzten zwei Wochen kein einziges 50l-Bierfass verkauft hat, dann wird einem klar, dass die Gastronomie noch stärker leidet als der Kfz-Handel, der immer noch darauf hoffen kann, dass der Autokauf überwiegend nur verschoben wird, oder auch mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln, wenn auch in geringerem Maße, aber dennnoch stattfindet. Da sind jetzt Ideen gefordert, die nicht alle gut und praktikabel sein mögen, es aber dennoch wert sind, geprüft und diskutiert zu werden. Hier nun eine Auflistung solcher Ideen, die sich auch im >>> BVfK-Mitgliederforum mit der Aufforderung zur Diskussion wiederfinden.

- Heute geöffnet! Verkauf nur an Gewerbekunden! Hintergrund: es ist nur der Einzelhandel und nicht der Großhandel verboten. Es ist auch nicht verboten, sich in seinen Geschäftsräumen und Büros aufzuhalten.

- Internet-Shopping ohne Risiko! Sie bestellen, wir liefern! Bei Nichtgefallen - kostenloser Rücktritt. Gilt nur für Bestands- und Lagerfahrzeuge. Angst vor dem Risiko? Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Außerdem kann man das Wagnis durch besondere Sorgfalt bei der Fahrzeugbeschreibung bis hin zur Darstellung per Video, kaufbegleitende Gutachten und genauere Definition der Rücktrittsgründe kalkulierbar machen. Hierzu bietet der BVfK bereits zwei wichtige Instrumente: Die unter dem Punkt VII der BVfK-Vertragsformulare https://www.bvfk.de/mein-bvfk/vertragsformulare/ vorgesehene Rücktrittsmöglichkeit bei bisher unbekannten Mängeln, die erst im kaufbegleitenden Gutachten entdeckt worden, sowie die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Widerrufsrechten, auf das die BVfK Juristen bei der unten detailliert eingehen.

- Home-Shopping – wir stellen Ihnen Ihr Traumauto zwecks genauerer Besichtigung und Probefahrt unverbindlich vor die Haustür. Es besteht keine Kaufverpflichtung.

- Traumauto sofort kaufen - 80% erst nach der Krise bezahlen. Diese Idee ist von dem Gedanken getragen, dass es besser ist, wenn die Autos rollen, als wenn sie sich die Reifen eckig stehen. Die Kapitalkosten entstehen so oder so, der Wertverlust durch die Standzeit wird vermieden oder verringert. Der Begriff „nach der Krise“ wäre z.B. dahingehend zu präzisieren, dass damit das Ende der größten Einschränkungen gemeint ist. Die Banken sind aufgefordert, die Händler bei einem solchen Modell mit zusätzlicher Liquidität oder auch innovativen Modellen zu Absatzfinanzierung zu unterstützen. Die Juristen werden prüfen, in welchem Umfang eine Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Händler und Kunden die Regeln des Kreditgesetzes berührt.

Soweit ein paar Anregungen. Bitte achten Sie darauf, dass es sich hier nicht unbedingt um rechtlich geprüfte Empfehlungen des BVfK handelt. Mit diesen Anregungen soll einfach die Kreativität jedes einzelnen gefördert werden, mit guten Konzepten durch die schwierige Zeit zu kommen und vielleicht auch nebenbei sein Geschäft für die Zukunft noch besser aufgestellt zu haben.

Bevor ich nun zur üblichen Verabschiedungsformel komme, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich dem BVfK-Team großen Dank und Anerkennung aussprechen! Nur mit einer solch großartigen Mannschaft kann man aus dem Stand heraus über hohe Hürden springen und großen Anforderungen gerecht werden.

Daher gilt mein Ruf an Sie, liebe BVfK-Mitglieder heute insbesondere im Namen aller Mitarbeiter, denn die wünschen Ihnen ganz besonders:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Diskutieren: >>> BVfK-Mitgliederforum
Feedback auch gerne an: vorstand@bvfk.de

Automobilwoche: Junge Menschen steigen aufs Auto um.


Automobilwoche präsentiert exklusiv Ergebnisse des Corona Lage-Berichts vom Marktforscher Civey: Junge Menschen steigen aufs Auto um. Hoffnung für die Branche: Individuelle Mobilität ist ein Gebot der Stunde. Außerdem plant ein Drittel der Bürger weiterhin große Anschaffungen. Hier gehts zum vollständigen Artikel >>> Automobilwoche: Junge Menschen steigen aufs Auto um
Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:
seo

6 SEO-Tipps: Jetzt Chancen im Online-Business nutzen und die eigene Seite optimieren


Die gegenwärtige Lage zwingt uns zum Umdenken und Handeln,wobei einige Maßnahmen mit Sicherheit richtungweisend für die Zeit nach der Krise sein werden. Die Auslastung der Netze zeigt, dass sich im Moment, neben den notwendigen "Offline"-Tätigkeiten, fast alles Online abspielt und wer jetzt noch nicht im Internet mit seinem Geschäft vertreten ist, der muss später viel investieren, um sich gut zu positionieren. Gerade der Autohandel leidet besonders aufgrund der Einschränkungen bei Zulassungen etc., deshalb ist es umso wichtiger die Zeit zu nutzen, um die eigene Online-Präsenz zu stärken.

Die meisten Autohändler werden sich vermutlich schon an ihre Agenturen gewendet haben, um noch einmal alles zu optimieren was geht. Für die, die selbst Herr ihrer Internetseite sind, hier noch einmal einige der wichtigsten SEO-Tipps, um die besten Voraussetzungen für ein gutes Ranking in den Suchergebnisse zu schaffen:

1. Überschriften: Große H1-Überschriften sind wichtiger als kleine und sie sollten genau das beschreiben, was der Text darunter wiedergibt. Somit strukturieren Sie Ihre Inhalte und Suchmaschinen belohnen eine gute Struktur.

2. Textformatierungen: Heben Sie in Ihren Fließtexten ruhig einige Stellen fett hervor, das lenkt nicht nur die Aufmerksamkeit des Lesers auf sich, sondern auch die der Crawler.

3. Starke Textinhalte: Schreiben Sie mindestens 300 Wörter auf einen Beitrag oder eine Seite, die Sie bestenfalls nicht kopiert, sondern selbst verfasst haben. Strukturieren Sie die Texte. Durch Überschriften lassen Sie auch Bilder sprechen.

4. Bilder-SEO: Angenommen Sie stellen auf Ihrer Seite ein bestimmtes Fahrzeug dar, z.Bsp. einen "Kia Stinger". Verwenden Sie niemals für die Fahrzeugbilder Dateinamen wie "IMG0815.jpg", also solche, die Kameras gern automatisch vergeben! Sucht jemand nach einem "Kia Stinger", wird er den über die Bildersuche auf Ihrer Seite nur finden, wenn der Dateiname zum Beispiel "musterautohaus-kia-stinger-2019-front.jpg" lautet und auch eine ebenso aussagekräftige ALT-Beschreibung vorhanden ist.

5. Interne und externe Verlinkungen: Verlinken Sie Ihre Texte mit anderen internen und/oder Seiten und stellen Sie so wertvolle Verbindungen her, die dem Leser hilfreich sind, aber auch den Suchmaschinen signalisieren, so dass keine Frage, die beim Lesen entstehen könnte, unbeantwortet bleibt. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Seite ebenso an anderen Stellen verlinkt ist.

6. Google MyBusiness: Erstellen Sie ein gutes und vollständiges Profil Ihres Unternehmens und Sie werden nicht nur in Google-Maps, sondern auch in den lokalen Suchergebnissen besser dargestellt und gefunden.

Viel Erfolg und bleiben Sie gesund!

Ihre BVfK-IT

BVfK-DIGITAL - Nutzen Sie jetzt die exklusiven Vorteile für BVfK-Mitglieder

> BVfK-Ankaufplattform, jetzt auch mit I-Frame für die eigene Website

> BVfK-Autowelt, die B2C-Börse der BVfK-Mitglieder

> BVfK-B2B-Plattform zur Förderung der BVfK-Kollegengeschäfte.

> BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).

> BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.

> Ideen- und Projektplanungsforum: Bringen Sie Ihre Ideen und Optimierungsvorschläge zu den digitalen Produkten des BVfK mit in die Entwicklung ein.

Noch nicht bei BVfK-DIGITAL registriert?

Jetzt schnell erledigen:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein:
> Zum Login auf BVfK.de

2 Schritt: Registrieren:
> Lassen Sie sich für die Ankaufplattform registrieren

Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für die zahlreichen BVfK-IT-Leistungen freigeschaltet
santander-small

Santander – Wir sind weiter für Sie da!


Sehr geehrte Händler-Partner,

die Corona Krise verändert derzeit das öffentliche Leben und stellt uns in diesem Zusammenhang vor neue Herausforderungen. Wir möchten Sie bei Ihren Geschäften natürlich weiterhin bestmöglich unterstützen.

Um zu gewährleisten, dass alle Prozesse wie gewohnt schnell und reibungslos ablaufen, bitten wir Sie ab sofort die Einreichung Ihrer Finanzierungsunterlagen digital vorzunehmen und dafür einen der im folgenden beschriebenen Prozesse zu nutzen...

Die vollständigen Informationen zu dieser Information können Sie sich im BVfK-Mitgliederbereich herunterladen.

Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Übersicht aller Informationen für BVfK-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
BVfK-Mitgliederinformationen und Empfehlungen zu Corona-Einschränkungen

Mit neuen Ideen durch die Corona-Krise: Das BVfK-Mitgliederforum für Ideen, Fragen, Tipps und Erfahrungsaustausch.


Wie kommt man am Besten durch die Krise? Teilen Sie Ihren BVfK-Kollegen Ideen und Tipps mit. Nutzen Sie das BVfK-Mitgliederforum um Ihre Fragen, Empfehlungen und Erfahrungen uns und Ihren BVfK-Händlerkollegen mitzuteilen.

Mitdiskutieren oder ein neues Thema eröffnen? Hier geht es zum:
BVfK-Mitgliederforum
Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung

Die Angst vor dem Widerruf: Fernabsatzverträge in Zeiten von Corona


Viele BVfK-Mitglieder sind aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Lage verunsichert, ob und in welcher Form der Handel mit Kraftfahrzeugen derzeit betrieben werden kann. Die zuständigen Landesministerien haben flächendeckend Verordnungen erlassen, die den Einzelhandel von wenigen Ausnahmen abgesehen quasi zum Erliegen bringen. Sofern Sie über keine angeschlossene Werkstatt verfügen oder Fahrzeuge ganz überwiegend an Gewerbekunden veräußern, müssen die Türen zu den Verkaufsräumen geschlossen bleiben.

Das muss allerdings nicht bedeuten, dass der Fahrzeughandel insgesamt einzustellen ist. Autos können weiterhin online beworben und per Fernabsatzvertrag veräußert werden. Auch die anschließende Fahrzeugübergabe dürfte keine Probleme bereiten, wobei diese bestenfalls im Freien durchgeführt und darauf geachtet werden sollte, dass nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig anwesend sind. Außerdem sollte sich nicht mehr als eine Person im Fahrzeug befinden, wenn dieses vorgeführt oder besichtigt wird. Zahlreiche BVfK-Mitglieder berichteten von bereits durchgeführten Kontrollen der regionalen Ordnungsämter.

Widerrufsrecht - Fernabsatz macht’s möglich

Viele verbinden die Widerrufsmöglichkeit primär mit Neuware. Allerdings differenziert das Gesetz nicht zwischen gebrauchten und neuen Sachen, sodass es hierauf nicht ankommt. Wichtig also: Bei fernmündlich/online geschlossenen Verträgen sollten Sie dem Käufer zwingend eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen. Andernfalls verlängert sich die gesetzliche Frist von 14 Tagen ab Übergabe auf bis zu 1 Jahr und 14 Tage, sofern die Belehrung zwischenzeitlich nicht nachgeholt wird. In diesem Fall beginnt die 14-tägige Frist ab Erhalt der Belehrung. Informationen für den Käufer, ein Muster-Widerrufsformular sowie eine Muster-Widerrufsbelehrung, die Sie individuell anpassen können, finden Sie im BVfK-Mitgliederbereich direkt über diesen Link: https://www.bvfk.de/widerrufsrecht/ gelangen Sie zu den Formularen:

- Widerrufsbelehrung (Händler an Kunde)
- Widerrufsformular (Kunde an Händler)
- BVfK-Verbraucherinformation zum Widerrufsrecht (Händler an Kunde)

Unabwägbares Risiko? – Nicht, wenn Sie mit offenen Karten spielen!

Nicht wirklich, denn erfahrungsgemäß wird nur ein sehr geringer Teil der per Fernabsatz geschlossener Verträge widerrufen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Fahrzeug den im Vorfeld geschürten Erwartungen entspricht. Deshalb gilt wie im Übrigen ohnehin stets: Beschreiben Sie das Fahrzeug so ausführlich und zutreffend wie möglich, um dem Käufer keine Angriffsfläche zu bieten. Wird er bei Abholung schon vom Erscheinungsbild des Fahrzeugs enttäuscht sein, ist die Gefahr größer, dass er vom Kauf wieder Abstand nehmen will.

Sie mögen jetzt widerrufen oder für immer schweigen!

In einem weiteren Punkt können sich aufklärende Hinweise auszahlen. Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist nämlich die Prüfung und Inaugenscheinnahme in einem Umfang, wie er auch im Ladenlokal möglich wäre. Viererlei Ware kann in einem Zeitraum von 14 Tagen natürlich ausgiebiger als beim Händler vor Ort getestet werden. Beim Fahrzeugkauf geht dies aber mit einem im Falle des Widerrufs zu berücksichtigenden und vom Kaufpreis abzuziehenden Wertverlust einher. So darf der Käufer das Fahrzeug zwar wenige Kilometer außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs zu Testzwecken bewegen. Jedoch führt bereits dessen Zulassung zu einem Wertverlust, der mit der Intention des Widerrufsrechts nicht mehr vereinbar ist. Ein entsprechender Wertverlust ist daher vom Käufer auszugleichen. Auch am Fahrzeug vorgenommene Modifikationen und Beschädigungen sind selbstverständlich auszugleichen.

Wir empfehlen, dem Kunden bei Abholung des Fahrzeugs deutlich zu machen, er möge den Widerruf bei nachgelassenem Interesse lieber sofort erklären, da er in angemessenem Umfang für ab dann eintretenden Wertverlust einzustehen habe. Details dazu finden sich im Forumlar

- BVfK-Verbraucherinformation zum Widerrufsrecht (Händler an Kunde)

in welchem der Kunde dann auch durch Unterschrift bestätigen kann, entsprechend aufgeklärt worden zu sein. In der Regel dürfte dann nach erfolgter Übergabe nur noch selten eine Widerrufserklärung ins Haus flattern.

Ist das überhaupt noch Fernabsatz?

Die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln beim Vertragsschluss ist Grundvoraussetzung für die Entstehung eines Widerrufsrechts. „Ausschließlich“ ist sie aber dann nicht mehr, wenn die Verhandlungen maßgeblich auch auf andere Weise stattfinden, wie zum Beispiel im Rahmen einer Besichtigung oder Probefahrt. Eingehender zu prüfen wäre daher die Frage, ob in einem solchen Fall ein Fernabsatzgeschäft und damit auch ein Widerrufsrecht zu verneinen wären, wofür vieles spricht. Sie sollten im Vertragsformular vorsorglich Art und Umfang der persönlichen Verhandlungen dokumentieren.

Nicht immer berücksichtigen die Gerichte, dass das eigene Vertriebssystem eigentlich auf den Versandhandel ausgelegt sein muss. § 312c BGB beinhaltet dahingehend die Einschränkung, dass ein Fernabsatzvertrag nicht vorliegt, sofern „der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.“

Abgesehen von der etwas großzügiger werdenden Rechtsprechung wäre ein solches Vertriebssystem insbesondere in Frage zu stellen, wenn ein gewöhnlich nur am Betriebssitz veräußernder Händler infolge der Corona-Krise plötzlich gezwungen ist, Fahrzeuge auch auszuliefern. Da das Vertriebssystem eines jeden Händlers individuell zu betrachten ist, kann die Durchschlagskraft dieses Arguments nicht einheitlich beantwortet werden. Im Zweifel sollte von einem (auch) auf den Fernabsatz ausgerichteten System eher ausgegangen werden.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

In unserer täglich veröffentlichten Mitgliederinformation halten wir BVfK-Mitglieder über die betrieblichen Auswirkungen des Corona-Virus auf dem Laufenden. Hier finden Sie nunmehr auch FAQs, die sich mit dem Umfang der betrieblichen Tätigkeit auseinandersetzen. Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich dort über die aktuellen Entwicklungen, auch hinsichtlich des Widerrufsrechts!

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie außerdem unter oben angegebenem Link sowie insbesondere in den Wochenendtickern vom 28.09.2019 und 14.12.2019.

Bei Rückfragen und für individuelle Prüfungen stehen wir selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zulassungsbeschränkungen für Fahrzeuge mit Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV: Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen legen starre Grenzen fest


Mit Schreiben vom 19. März 2020 informierte das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter anderem darüber, dass im Hinblick auf Fahrzeuge der Klassen M, N und O, die zur Zulassung für den Straßenverkehr einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV bedürfen, Mengenbeschränkungen umzusetzen seien.

Für Fahrzeuge der Klasse M1 wurde per Gesetz eine Maximalgrenze von 20 Fahrzeugen desselben Typs festgelegt. Gleichartige Beschränkungen existieren für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N und O hingegen nicht. In analoger Anwendung des § 13 Abs. 2 EG-FGV wird die Einzelgenehmigungserteilung nunmehr auf jeweils
  • 50 Fahrzeuge für die Klassen M2, M3, N, O3, O4
  • 100 Fahrzeuge für die Klassen O1 und O2
begrenzt.

Darüber hinaus sei bei einem Import durch einen Fahrzeughändler ein Nachweis der Nichtüberschreitung der vorgenannten Grenzen seitens des Herstellers oder Generalimporteurs zu fordern, um die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs herbeizuführen.
Rheinland-Pfalz verfährt offenbar ähnlich, wie ein BVfK-Mitglied kürzlich erfahren musste. Der dort seinen Wohnsitz unterhaltende Käufer konnte das Fahrzeug trotz zuvor in einem anderen Bundesland erteilter Einzelgenehmigung nicht zulassen, da die landesspezifischen Voraussetzungen nicht erfüllt seien.

Der BVfK wird der Zulässigkeit und - gerade in Anbetracht der aktuellen Lage - auch der Sinnhaftigkeit derartiger Beschränkungen ausführlich nachgehen. Ebenfalls werden wir nach Möglichkeiten suchen, negative Auswirkungen der Zulassungsbeschränkung zu vermeiden, etwa durch Tageszulassungen (im Ausland) oder der Beantragung von Typgenehmigungen.
Über die Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:
> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:
> BVfK-Vertragsformulare
> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle
> Liste der BVfK-Vertragsanwälte
> FAQs-BVfK-Rechtsfragen
> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

Termine

JK-2018-Fahne-web
Verschoben

Der BVfK-Jubiläumskongress findet nicht am 2. Mai 2020 statt!

Die aktuelle Situation wird auch zu einer Verschiebung des BVfK-Jubiläumskongress 2020 führen. Als Ersatztermin ist der 1. Mai 2021 ins Auge gefasst.
Oldtimer-Mercedes-W108-web
Ausweichtermin

28. - 29. September 2020 | 13. Deutscher Autorechtstag

Sichern Sie sich Ihren Platz beim 13. Deutschen Autorechtstag auf dem Petersberg in Königswinter.
allesGute